Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma onEvent GbR, Peter Rust & Christian Jüdt Theo-Neeb-Str. 16, 56457 Westerburg (Stand 10.03.2021)

1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse Zwischen der onEvent GbR, Peter Rust und Christian Jüdt (nachfolgend onEvent genannt) und Ihren Vertragspartnern. Sie gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, sofern sie nicht mit der schriftlichen Genehmigung von onEvent abgeändert werden. Abweichende Bedingungen des Kunden sind insofern rechtsunwirksam, es sei den, es wird eine schriftliche Bestätigung seitens onEvent erteilt.

2 Angebot und Abschluss

2.1 Sämtliche Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für onEvent unverbindlich.
2.2 Die Weitergabe von onEvent Angeboten an Dritte ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung von onEvent erlaubt.
2.3 Alle Preisangaben pro Teilnehmer sowie Preisangaben für alle sonstigen Lieferungen und Leistungen werden auf Basis von Tarifunterlagen und Preisangaben der Leistungsträger erstellt. Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden.
2.4 Alle Kalkulationen unterliegen den im Angebot genannten Mindestteilnehmerzahlen. Abweichungen von einer Mindestteilnehmerzahl erfordern eine neue Kalkulation und berechtigen onEvent zur Anpassung des Budgets auf die tatsächliche Teilnehmerzahl. Erhebliche Budgetabweichungen, die aufgrund von Mehr- oder Minderbeteiligungen entstehen, sind dem Kunden unaufgefordert schriftlich von onEvent mitzuteilen, wenn der Zeitraum zwischen Feststellung der Teilnehmerdifferenz und Veranstaltungsbeginn eine Überarbeitung des Budgets nach billigem Ermessen zulässt. Diese Überarbeitung kann andererseits auch im Rahmen der Endabrechnung erfolgen, sofern kurzfristig die geplante Teilnehmerzahl von der zu Veranstaltungsbeginn feststehenden Teilnehmerzahl abweicht.
2.5 Für die Konzeptionen von Veranstaltungsprogrammen oder sonstigen Leistungen, die im Rahmen einer Ausschreibung von onEvent auf schriftliche Aufforderung vom Kunden hin angefertigt werden, berechnet onEvent ein Honorar von 2% des vorgegebenen Budgets, mindestens jedoch EUR 500,00. Ist ein Budget nicht vorgegeben, gilt der angebotene Auftragswert als Bezugsgröße. Das Konzeptionshonorar ist fällig bei Mitteilung der Absage, es entfällt bei Auftragserteilung.
2.6 Nebenabreden und Änderungen zu bestehenden Verträgen bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Seiten.
2.7 Der Kunde ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden. Der Vertrag gilt als rechtskräftig abgeschlossen, wenn onEvent die Annahme der Bestellung innerhalb der Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung oder Leistung ausgeführt ist. onEvent ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich mitzuteilen.
2.8 Erhöhen sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr nach Vertragsabschluss die Gestehungskosten, ist onEvent berechtigt, die vereinbarten Preise um die nachweisbare Erhöhung anzupassen.

3 Rücktritt vom Vertrag

3.1 Tritt der Kunde, ohne wegen eines onEvent zurechenbaren Grundes hierzu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück, so stehen onEvent als Ersatz für den entgangenen Gewinn, abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts, folgende Prozentsätze vom vereinbarten Agenturhonorar bzw. Auftragswertes, zuzüglich Mehrwertsteuer zu :
– nach Auftragserteilung: 25 %
– bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
– bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 %
– weniger als 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %
3.2 Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass der tatsächliche entgangene Gewinn niedriger war. onEvent ist zur Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens berechtigt.
3.3 Alle Spesen und vereinbarten Vergütungen für die bis zum Stornierungszeitpunkt geleisteten Aufwendungen sowie alle Fremdkosten, Stornierungs- und Rücktrittskosten sind in jedem Fall ungekürzt innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang beim Kunden zu zahlen. Nach dieser Zahlungsfrist erhöhen sich die geltend gemachten Forderungen um die zu diesem Zeitpunkt gültigen Bankkreditsätze bis zum Zahlungseingang bei onEvent.
3.4 Vorausleistungen an Leitungsträger, die onEvent aus vom Kunden geleisteten Depositzahlungen erbracht hat, werden insoweit an diesen zurückerstattet, als sie an onEvent von den betreffenden Leistungsträgern zurückgezahlt werden. onEvent ist nicht verpflichtet, wegen der Rückzahlung von Vorausleistungen gerichtlich gegen Leistungsträger vorzugehen. Diesbezügliche Ansprüche tritt onEvent an den Kunden ab. Der Kunde nimmt die Abtretung an.
3.5 Im Falle einer zeitlichen Verschiebung des Veranstaltungsdatums durch den Kunden bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen 10 % des vereinbarten Auftragswertes / Agenturhonorars als Umbuchungsgebühr zuzüglich aller in Verbindung mit der Umbuchung entstehenden Eigen – und Fremdkosten, wenn die Veranstaltung innerhalb der nächsten 12 Monate abgewickelt wird. Liegen zwischen ursprünglichem und neuem Veranstaltungsdatum mehr als 12 Monate, ist onEvent berechtigt, Kosten in Höhe der unter Punkt 3.1 genannten Prozentsätze geltend zu machen.

4 Rücktritt infolge höherer Gewalt

4.1 Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare und außergewöhnliche Umstände wie z.B. Krieg, innere Unruhen, Epidemien, währungs- und handels- politische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung oder gleichgewichtige Vorfälle, und zwar gleichgültig, ob diese bei onEvent oder seinen Leistungsträgern eintreten, berechtigen beide Teile zum Rücktritt.
4.2 Im Falle des Rücktritts kann onEvent für erbrachte oder noch zu erbringende Leitungen eine nach § 471 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.
4.3 Der Rücktritt ist schriftlich und unverzüglich nach Eintritt des Rücktrittsgrundes zu erklären. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter oder nicht erfüllter Lieferung oder Leistung sind ausgeschlossen, es sei den, onEvent selbst fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
4.4 onEvent haftet nicht für grobes Verschulden ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Durch diesen Ausschluss wird die persönliche Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für ihr eigenes, grobes Verschulden nicht berührt.

5 Zahlungen

5.1 Nach Auftragserteilung durch den Kunden wird onEvent einen projektbezogenen Zahlungsplan erstellen, der automatisch Gültigkeit erlangt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen schriftlich widerspricht. Wird kein Zahlungsplan erstellt, gelten folgende Zahlungsbedingungen als vereinbart: Auftragswert bis EUR 5.000,00: – ungekürzt innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt Auftragswert über EUR 5.000,00: – 50 % des Auftragswertes bei Beauftragung/Auftragserteilung – 25 % des Auftragswertes bis 15 Werktage vor Veranstaltungsbeginn – verbleibender Rest mit der Endabrechnung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungserhalt.
5.2 Depositzahlungen, die zur Sicherstellung von Dienstleistungen an Dritte zu zahlen sind, werden von onEvent gesondert in Rechnung gestellt.
5.3 Zur Absicherung von Kursrisiken kann onEvent, unter schriftlicher Zustimmung des Kunden, den Gegenwert des Anteils der Fremdwährung am Auftragswert bei Auftragserteilung abrufen. Das Kursrisiko geht dann mit dem auf den Geldeingang folgenden Werktag auf onEvent über.
5.4 Personalkosten für Sonderleistungen und zusätzliche Bestellungen während der Veranstaltung werden nach Erledigung mit den nachstehenden Honorarsätzen zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer berechnet: Arbeitstag Geschäftsleitung – Projektleitung EUR 600,00 Arbeitstag Projektleitung -Technische Leitung/8 Std. EUR 400,00 Arbeitstag Techniker/8 Std. EUR 320,00 Arbeitstag Techniker AV-Video/8 Std. EUR 360,00
5.5 Alle Rechnungen sind netto, d.h. ohne Skonto bei Erhalt fällig.
5.6 Fremdkosten werden in voller Höhe zuzüglich Mehrwertsteuer weiterberechnet.
5.7 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, so ist er zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Herabsetzung des Kaufpreises, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstrittig sind.
5.8 Der Kunde erklärt sich mit der Verrechnung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten einverstanden.

6 Lieferung, Leistung, Abnahme

6.1 Die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine setzt voraus, dass der Kunde seine Vertrags- pflichten erfüllt hat, insbesondere alle erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen, Teilnehmernahmen sowie die vereinbarten Depositzahlungen und sonstige Zahlungen rechtzeitig und vertragsgemäß zur Verfügung gestellt hat.
6.2 Abänderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch onEvent veranlasst sind und im Übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung beeinträchtigen.
6.3 Sämtliche sich im Verleih befindliche Mietgegenstände von onEvent unterliegen der persönlichen Haftung des Kunden bzw. Mieters. Schriftliche sowie mündliche Zusagen bzw. Vereinbarungen sind für den Kunden bindend. Für grobes Verschulden durch Fehlinformationen und dadurch sich ergebende Schäden haftet der Kunde.
6.4 Für verzögerte oder unterbliebene Lieferungen und Leistungen von durch onEvent beauftragten Leistungsträgern haftet onEvent grundsätzlich nicht. onEvent verpflichtet sich jedoch, eventuelle Ersatzansprüche gegen Leistungsträger an den Kunden abzutreten.
6.5 Bei Sonderanfertigungen, Vervielfältigungen, Druck- und Presserzeugnissen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % sowie geringfügige Farbabweichungen und Veränderungen zulässig.
6.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die onEvent die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Pandemie, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten oder Leistungsträgern von onEvent oder deren Unterlieferanten oder Unterleistungsträgern eintreten – hat onEvent auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen onEvent, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann hinsichtlich des nicht erfüllten Teils zurücktreten, sofern ihm billigerweise längeres Zuwarten nicht zugemutet werden kann und onEvent erklärt, auf nicht absehbare Zeit den Vertrag nicht vollständig erfüllen zu können.

7 Entgeltliche Gebrauchsüberlassung, Abholung, Rückgabe, Mietpreis, Schadenersatz

7.1 onEvent verpflichtet sich, die Mietgegenstände in einem zum dem jeweils vertragsmäßigen Gebrauch funktionstüchtigen Zustand für die Dauer der vereinbarten Mietzeit zu überlassen. Der Mieter ist verpflichtet, diese Mietgegenstände bei Übergabe auf Mangelfreiheit und Vollständigkeit zu Prüfen. Bei Unterlassung der Prüfung gelten die Mietgegenstände als Mangelfrei. Ist ein Mangel bei der Übergabe nicht direkt ersichtlich oder zeigt sich ein Mangel erst später, ist dieser sofort bei onEvent vom Mieter anzuzeigen. Liegt ein solcher Mangel vor, ist onEvent zur Reparatur, zum Austausch oder zur Nachlieferung berechtigt. Bei nicht rechtzeitiger Mängelbeseitigung / Austausch ist der Mieter berechtigt, eine angemessene Minderung des Mietpreises für den mangelhaften Mietgegenstand zu verlangen.
7.2 onEvent empfiehlt die Bedienung von technisch aufwändigen Mietgegenständen durch Fachpersonal. Werden diese jedoch ohne Fachpersonal angemietet und/oder bedient, muss der Mieter bei Funktionsstörungen Nachweisen, das für diese kein Bedienungsfehler ursächlich ist.
7.3 Alle Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der zum Zeitpunkt der Anmietung geltenden technischen Bestimmungen eingesetzt werden und ausschließlich von fachkundigem Personal installiert und bedient werden. Sämtliche Schadensatzansprüche des Mieters bei Nichteinhaltung sind ausgeschlossen.
7.4 Bei langfristig vermieteten Gegenständen ist der Mieter für die Instandhaltung und gegebenenfalls erforderliche Überprüfungen verpflichtet.
7.5 Die vertraglich vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten. Bei Nichteinhaltung ist onEvent unverzüglich hiervon schriftlich in Kenntnis zu setzen. Für jeden überschrittenen Tag der Rückgabe hat der Mieter eine von onEvent festgelegte Vergütung zu entrichten. onEvent bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden vorbehalten.

8 Beanstandung bei Sachlieferung

8.1 Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen und etwaige Rügen binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen.
8.2 Bei berechtigten Beanstandungen leistet onEvent nach seiner Wahl kostenfrei Ersatz oder bessert nach. Die Ersatzleistung bezieht sich jedoch nur auf die mit einem Mangel behafteten Teile.
8.3 Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde onEvent die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen, andernfalls entfällt die Gewährleistung.

9 Haftung

9.1 Allgemeine Haftungsbeschränkungen: Für Schäden des Kunden haftet onEvent nur soweit, als ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt für alle Schadenersatzansprüche, gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen, insbesondere aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung erfasst jedoch nicht direkte Schäden, die durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht sind und solche Mängelschäden, gegen welche die zugesicherten Eigenschaften den Besteller gerade absichern sollten. Haftet onEvent nach Vorstehendem, darf die Verpflichtung zum Schadenersatz den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den onEvent bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der ihr dann bekannten Umstände als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen. Die in diesem Abschnitt vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von onEvent. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit onEvent selber oder deren Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen sollte. onEvent haftet nicht für grobes Verschulden ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, deren persönliche Haftung für ihr eigenes, grobes Verschulden hiervon nicht Berührt wird.
9.2 Vermittelt onEvent ausdrücklich im fremden Namen, so haftet onEvent nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.
9.3 onEvent haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen Auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Dies gilt insbesondere für kurzfristig vor Ort anberaumte Zusatzleistungen.

10.0 Eigentumsvorbehalt

10.1 onEvent behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von onEvent in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Die Waren dürfen nur im ordentlichen Geschäftsgang veräußert, nicht aber verpfändet oder zur Selbstsicherung übereignet werden. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind onEvent unverzüglich mitzuteilen.
10.2 onEvent verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

11 Verwahrung von Kundeneigentum

11.1 Die Aufbewahrung von technischem Equipment, Aktionsmitteln und sonstigen Unterlagen erfolgt nur nach vorheriger Absprache und je nach Einzelfall auch gegen gesondertes Entgelt.
11.2 Für einen ausreichenden Versicherungsschutz dieses technischem Equipment, Aktionsmitteln und Unterlagen hat der Kunde selbst zu sorgen.

12 Eigenwerbung

onEvent ist berechtigt, Exemplare der von ihr gelieferten Waren oder sonstigen Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen. onEvent kann auf Vertragserzeugnissen ohne Zustimmung des Kunden in geeigneter Form auf ihre Firma hinweisen. Der Kunde kann die Zustimmung nur schriftlich verweigern.

13 Urheberrecht

13.1 das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an von onEvent erstellten Skizzen, Entwürfen, Originalen, Modellen, Texten, Konzeptionen, Veranstaltungsprogrammen und dergleichen, in jedem Verfahren und zu jedem Verwendungszweck, verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher Genehmigung bei onEvent.
13.2 Werden Erzeugnisse nach den vom Kunden vorgegebenen Zeichnungen, Vorlagen, Mustern und der- gleichen hergestellt, so trifft den Kunden die alleinige Prüfung, ob dadurch keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, onEvent von allen eventuellen Ersatzansprüchen freizustellen, die aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter geltend gemacht werden.

14 Übertragung von Rechten, anzuwendendes Recht und Teilunwirksamkeit

14.1 Der Kunde darf seine Vertragsrechte ohne Zustimmung von onEvent nicht auf Dritte übertragen.
14.2 Die Beziehungen zwischen Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des Einheitlichen Gesetzes über den Internationalen Kauf beweglicher Sachen (BGBL I 1973, 856ff. v. 868ff.).
14.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsverbindungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

15 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, einschließlich aus Scheck- und Wechselforderungen, ist der Sitz von onEvent. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

Menü